AGB für Direktvermittlung.
ÜBERSICHTLICH.
Transparenz und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist uns wichtig. Daher haben wir unsere Kunden-AGB zusammengefasst und extra zum Download bereit gestellt.
Die wesentlichen Punkte der AGBs für die Direktvermittlung durch nijodex UG sind:
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Geltungsbereich: Die AGBs gelten für die Beziehung zwischen nijodex und dem Kunden bezüglich der Vermittlung von Personal.
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Leistungen: nijodex vermittelt Personal an den Kunden. Kunden müssen den Vertragsabschluss mit dem Bewerber unverzüglich an nijodex melden. Eine Vermittlung gilt als zustande gekommen, selbst wenn der Bewerber später für eine andere Position eingestellt wird oder wenn der Kunde den Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach einer erfolglosen Vermittlung einstellt.
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Vermittlungsprovision: nijodex hat Anspruch auf eine Provision, die vom vereinbarten Jahresbrutto-Zielgehalt des Bewerbers abhängt. Das Vergütungsmodell wird durch das gewählte Leistungspaket bestimmt.
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Haftung: nijodex haftet nicht für die Qualität der Dienste des Bewerbers nach dem Vertragsabschluss, noch für die Angaben des Bewerbers. Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung der Bewerberangaben.
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Fälligkeit der Provision: Die Provision ist sofort fällig, sobald ein Vertrag zwischen dem Bewerber und dem Kunden zustande kommt. Der Kunde muss alle erforderlichen Informationen zur Berechnung der Provision unverzüglich zur Verfügung stellen.
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Verzug: Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit begleicht.
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Vertraulichkeit: Der Kunde darf Bewerberinformationen nicht ohne Zustimmung von nijodex an Dritte weitergeben. Daten müssen gesichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Bewerbungsunterlagen müssen zurückgegeben werden, wenn kein Vertragsverhältnis zustande kommt.
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Schlussbestimmungen: Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Gerichtsstand ist die Freie und Hansestadt Hamburg, und deutsches Recht findet Anwendung. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden müssen in Schrift- oder Textform erfolgen.
Diese Zusammenfassung dient lediglich der Übersicht und ersetzt nicht die vollständige Durchsicht und Kenntnisnahme der AGB.